Wenn Sie und Ihre Hochschule, Alumni-Verein, außeruniversitäre Forschungseinrichtung, universitäre Fördergesellschaft oder hochschulnahe Institution Interesse an einer Mitgliedschaft haben, so finden Sie die Informationen zum Mitgliedsbeitrag in unserem Mitgliedsantrag. Bitte beachten Sie auch unsere Informationspflichten.
Hier können Sie die Informationen Ihrer Regionalgruppe ansehen, nach Kolleg*innen Ihrer Regionalgruppe suchen, Dokumente und unsere kostenfreien Leitfäden herunterladen und Ihr Profil ändern.
Alles, was Sie tun müssen, ist, auf den nachfolgenden Button klicken und auf Passwort vergessen? gehen. Hier geben Sie Ihre gültige E-Mail-Adresse an und senden diese ab. Sie erhalten eine E-Mail und wählen Ihr neues Passwort.
Nach Klicken des nachfolgenden Buttons, geben Sie bitte Ihre gültige persönliche E-Mail-Adresse an (bitte keine Funktionsadresse, da diese oft an mehrere Personen geht – es muss eine eindeutige Zuordnung zu einer Person sein) und senden diese ab. Sie erhalten eine E-Mail und wählen Ihr neues Passwort, loggen sich damit ein, ändern das Passwort und somit sind Sie im Mitgliederportal in der Ihnen zugeordneten Gruppe. Sollten Sie noch keiner Gruppe zugeordnet sein, senden Sie bitte eine E-Mail an verband(at)alumni-clubs.net.
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Flyer von alumni-clubs.net e.V.
Änderungen von Mitgliedsdaten wie z.B. Adressen und Telefonnummern können Sie uns formlos mitteilen (E-Mail, Brief oder Telefon). Wenn sich die als offizielle Vertreter*in Ihrer Hochschule/Organisation bei alumni-clubs.net benannte Person ändert, so teilen Sie uns dies bitte immer mit dem Änderungsformular mit.
Die Änderung des Mitgliedsvertreters ist leider nur auf diesem Weg rechtsgültig; wir bitten um Ihr Verständnis. Bei Fragen zur Änderung verwenden Sie bitte das E-Mail-Formular - wir helfen Ihnen gerne.
Die Mitgliedschaft endet
(a) bei persönlichen Mitgliedern durch Tod, bei den anderen Mitgliedern durch deren Auflösung oder Verlust der Rechtsfähigkeit des Mitglieds;
(b) durch freiwilligen Austritt; der Austritt ist nur zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres möglich und muss mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich an ein Mitglied des Vorstandes erklärt werden;
(c) durch Ausschluss; über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Der Ausschluss kann nur wegen eines wichtigen Grundes erfolgen. Dem betroffenen Mitglied muss Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Bei besonders schweren Verstößen gegen die Grundsätze des § 2 kann der Vorstand das Ruhen der Mitgliedschaft bis zur Entscheidung der nächsten Mitgliederversammlung über den Ausschluss verfügen. Das ausgeschlossene Mitglied ist von der Entscheidung mit eingeschriebenem Brief oder persönlich zu unterrichten, sofern dies keinen unzumutbaren Aufwand darstellt;
(d) bei mehr als 12-monatigem Zahlungsrückstand des Beitrags.