Die Einladung zur Mitgliederversammlung wird den offiziellen stimmberechtigten Vertreter:innen fristgerecht einen Monat vor der Versammlung zugesandt.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung wird den offiziellen stimmberechtigten Vertreter:innen fristgerecht einen Monat vor der Versammlung zugesandt.