Die Einladung zur Mitgliederversammlung wird den offiziellen stimmberechtigten Vertreter*innen fristgerecht ein Monat vor der Versammlung zugesandt.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung wird den offiziellen stimmberechtigten Vertreter*innen fristgerecht ein Monat vor der Versammlung zugesandt.